Um während der Corona-Zeit die bestehenden Hygienevorschriften und Distanzregeln einhalten zu können, hat der Deutsche Golfverband Abänderungen der Golfregeln erlaubt. Diese werden nachfolgend aufgeführt.

 

Zulässige Abänderungen der Golfregeln während der Corona-Pandemie (anknüpfend an Festlegung des R&A), übersetzt und veröffentlicht durch den Deutschen Golf Verband (gilt bis auf Widerruf)

Ergebnisse im Zählspiel notieren (Regel 3.3b)
• Spieler dürfen Ihre eigenen Ergebnisse auf der Scorekarte erfassen (es ist nicht erforderlich, dass der Zähler dies tut).
• Es ist nicht erforderlich, dass der Zähler die Lochergebnisse des Spielers physisch bestätigt, aber es sollte zumindest eine mündliche Bestätigung erfolgen.
• Scorekarten sind nach der gespielten Runde bei der Spielleitung (Briefkasten am Clubbüro oder als Foto per Email an info@golfclub-steigerwald.de ) einzureichen.

Flaggenstöcke
• Der Flaggenstock darf beim Spielen des Lochs nicht aus dem Loch entfernt werden. Strafe bei Verstoß: Grundstrafe (zwei Strafschläge)

Loch
• Es werden keine Änderungen an der Definition „Loch“ vorgenommen. Kommt der Ball im Loch auf dem Kunststoffeinsatz zur Ruhe, gilt er als eingelocht.

Bunker
• Liegt ein Ball in einem Bunker, aus dem die Spielleitung zum Infektionsschutz die Harken entfernt hat, und ist die Lage des Balls durch unzureichendes Einebnen des Sands durch andere Spieler beeinträchtigt, darf der Ball entsprechend Regel 16.1c (Erleichterung von ungewöhnlichen Platzverhältnissen im Bunker) straflos fallen gelassen werden. Erleichterung wird nicht gewährt, wenn nur die Standposition des Spielers betroffen ist.“

Spielleitung, Golfclub Steigerwald in Geiselwind e. V. 03.06.2020

Golfregeln Zulässige Abänderungen während Corona