UPDATE 07.06.21
Neuerungen ab 07.06.2021
– Spiel in 4er Flights wieder möglich (Startzeiten als 4er Flights sind ab Mittwoch den 09.06. wieder buchbar)
Auszug aus der aktuellen Mitteilung des BGV.

Golfsport unter den Regeln der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Die Sportausübung ist in § 12 der 13. BayIfSchMV festgelegt, die Rahmenbedingungen
für den Betrieb der Golfanlage sind im Rahmenhygienekonzept Sport festgeschrieben:
1. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50
und 100 ist:
a) mit Testnachweis nach Maßgabe von § 4 Sport jeder Art ohne Personenbegrenzung
und
b) im Übrigen ohne Testnachweis kontaktfreier Sport in Gruppen von bis
zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern
unter 14 Jahren erlaubt.


UPDATE 23.04.21

Die Ausübung von Individualsport ist nur allein, zu zweit

oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt.

 

Damit entfällt die Regelung “mit den Angehörigen des eigenen

Hausstandes sowie einer haushaltsfremden Person”.

 

Aktuelles Anschreiben des BGV unter Berücksichtigung der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: 2021_3_16_Golfsport unter den Regeln der 12

UPDATE 06.04.2021
Die aktuellen Inzidenzwerte liegen nun auch im Landkreis Kitzingen über 100 und die folgenden Regelungen gelten aktuell:
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tages-Inzidenz von 100 überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach §4 Abs. 1 Ziffer 1 erlaubt, d. h. Golf darf nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und einer weiteren Person gespielt werden.
Folgende Kombinationen wären somit möglich:
1. Alleine
2. Zu zweit
3. Zwei Personen aus einem Haushalt plus einer haushaltsfremden Person
4. Drei Personen aus einem Haushalt plus einer haushaltsfremden Person
5. Vier Personen aus einem Haushalt
Wir behalten die Zweier-Flight-Regelung bei. Flight-Zusammenschlüsse sind dann nach den o. g. Kombinationen möglich!
Bitte beachten Sie, dass das Golfplatzgelände nach dem Spiel umgehend verlassen werden muss!

UPDATE 26.03.2021

Leider liegen die Inzidenzwerte nun auch im Landkreis Kitzingen über 50 und die folgenden Regelungen treten ab Sonntag den 28. März 2021 in Kraft.

Wir setzen hier die Regelung, die der Bayerische Golfverband ausgerufen hat, wie folgt um:

7 Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100: …ist kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen nach §4 Abs. 1 Ziffer 2 erlaubt, d. h. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und einem weiteren Hausstand insgesamt bis zu 5 Personen. In einem Flight dürfen dann maximal zwei Hausstände spielen.

Das heißt, wir behalten weiterhin die zweier Startzeitenbuchungen bei. Sofern die o. g. Regelungen eingehalten (max. zwei Hausstände) werden, ist wieder ein Zusammenschluss von zwei Flights pro Buchung möglich.

Wir wünschen ein schönes Spiel und bitten um ausnahmslose Einhaltung der geltenden Regelungen!

Aktuelles Anschreiben des BGV unter Berücksichtigung der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: 2021_3_16_Golfsport unter den Regeln der 12

UPDATE 18.03.21
Aktuelles Anschreiben des BGV unter Berücksichtigung der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: 2021_3_16_Golfsport unter den Regeln der 12

UPDATE 08.03.21
Anschreiben BGV unter Berücksichtigung der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: 2021_3_6_Golfsport unter den Regeln der 12

Folgendes Schreiben vom BGV hat uns heute (04.03.21) erreicht:
“Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern hat die Bund-Länder-Konferenz Lockerungen auch für den Sport beschlossen, die heute Grundlage der Beratung des Bayerischen Kabinetts waren.
Wie wir soeben der Pressekonferenz der Bayerischen Staatsregierung entnehmen konnten, wird Bayern die gestrigen Beschlüsse umsetzen.
Das bedeutet konkret für den Spielbetrieb in Bayern, dass die Öffnung der Golfplätze an die Inzidenzwerte geknüpft wird.
Ab dem 8. März
Bei Inzidenzwerten unter 50 ist erlaubt:
* Außensport bis max. 10 Personen, kontaktfrei (z.B. 4er Flight)
Bei Inzidenzwerten ab 50 und unter 100 ist erlaubt:
* Außensport mit max. 5 Personen mit max. 2 Haushalten, kontaktfrei (d.h. Golf in 2er Flights oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands)
Vorbehaltlich des finalen Verordnungstexts, bedeutet das, dass die Golfanlagen in Bayern ab 8. März für den Spielbetrieb unter Einhaltung der bestehenden Hygienekonzepte öffnen können, wenn sie in einem Landkreis liegen, bei dem die Inzidenz unter 100 liegt.”