UPDATE 16.04.2020

Die gestrige Regierungsentscheidung hat leider ergeben, dass Golf spielen noch mindestens bis 4. Mai nicht möglich sein wird. Somit sind alle Turniere und Veranstaltungen bis dahin abgesagt, bzw. werden ggf. nachgeholt. Angefügt finden Sie die Stellungnahme des DGV zur Kenntnis. Auch wir sind bereits mit uns persönlich bekannten Mandatsträgern im Kontakt.

 

Unverständnis über Regierungsentscheidung Deutscher Golf Verband sieht weiteren Handlungsbedarf

Wiesbaden, 16. April 2020. „Mit Unverständnis und großer Enttäuschung nehmen wir wahr, dass das Verbot des Sportbetriebs auf Sportstätten jedenfalls bis Anfang Mai fortgeschrieben wurde“, sagt Claus M. Kobold, Präsident des Deutschen Golf Verbandes (DGV) als Reaktion auf die gestrige Verlautbarung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder.

„Unsere Solidarität, als eine der größten olympischen Sportarten in Deutschland und millionenfach ausgeübte Freizeitbeschäftigung zur Unterstützung des überragend wichtigen Gesundheitsschutzes war in den ersten Wochen bedingungslos. Bei Schaffung der ersten Verbotsregelungen ging damals sicher noch Schnelligkeit vor Passgenauigkeit. Jedoch wenn Zeit zum sorgfältigen Prüfen besteht, wie es jetzt der Fall war, und wenn konkrete inhaltliche Empfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes, von Landessportbünden, Sportfachverbänden, darunter des Deutschen Golf Verbandes, vorliegen, wie zumindest der Individualsport im Freien mit strengen Schutzregeln wieder zugelassen werden kann, dann fehlt uns das Verständnis“, bezieht Kobold eindeutig Position.

Mit noch größerer Deutlichkeit wird der DGV weiterhin darauf drängen, dass gerade Golf, begleitet von sachgerechten Schutzregelungen, wieder schnellstmöglich zulässig sein muss. Dabei spielt eine besondere Rolle, dass Sportstätte nicht gleich Sportstätte ist. Golf unterscheidet sich, jedenfalls wenn von Freizeitsportlern ausgeübt, nicht vom längst zulässigen Spaziergang in den Parks oder der freien Natur. Golfplätze sind weitläufigen Parkgeländen direkt vergleichbar und Golfspieler üben ihren Sport zumeist viele Meter voneinander entfernt einzeln aus. Besser noch: Gegenüber dem Parkspaziergang kann eine Golfanlagenleitung sogar die Einhaltung von Kontaktsperr-Beschränkungen und Richtlinien des Verbandes aktiv überprüfen und die Befolgung sicherstellen.

„Wir prüfen derzeit alle Maßnahmen, um Golf, vergleichbar den Regelungen verschiedener Nachbarstaaten, wieder zu beleben“, stellt sich der DGV-Präsident vor die dem DGV angeschlossenen Golfanlagen sowie vor die geschätzten 1,8 Millionen Freizeitgolfer in Deutschland.

 

Presse-Information des DGV zum Download

20-04-16 Unverstaendnis ueber Regierungsentscheidung (3)

 

Sehr geehrte Mitglieder und Gäste,

wie heute bekannt wurde weitet der Freistaat Bayern die Beschränkungen wegen der Ausbreitung des “Coronavirus” noch einmal weiter aus und wir stellen nachfolgend klar:

Der Bay. Ministerpräsident hat alle Bürger aufgefordert, das Haus nur in dringenden Fällen zu verlassen.

Auf Grund der Allgemeinverfügung des Staatsministeriums vom 16.03.2020 sind der 18-Loch Platz, der 6-Loch Platz, das Übungsgelände, die Driving-Range, die Umkleiden, alle WC´s und das Haus am See bis auf weiteres zu schließen.

Der organisierte Spielbetrieb ist während der Zeitspanne auszusetzen.

Dies gilt auch für jegliches private Spiel auf dem Platz!

Aus diesem Grund haben wir die Lochfahnen u. Abschlagsmarkierungen entfernt.

Wir appellieren an die Eigenverantwortung unserer Mitglieder!

Auf verschiedenen Anlagen wurden bereits Golfer vom Ordnungsamt und der Polizei des Golfplatzes verwiesen.

Wir bitten um Verständnis. Das Sekretariat steht Ihnen selbstverständlich telefonisch und per Mail weiterhin zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch das beigefügte Informationsschreiben des DGV-Bulletin Nr. 3/2020