Die neuen Vorgaben, die sich aus den Beschlüssen der Bundeskanzlerin sowie der Länderregierungen gestern ergeben haben, besagen, dass Individualsport allein, in Zweiergruppen oder bei Personen aus einem Hausstand auch bis zu Vierergruppen weiterhin zulässig ist. Aktuell gehen wir daher davon aus, dass auch ab Montag den 02.11.20 das Golfspiel weiterhin möglich sein wird.

Sollte die bayerische Staatsregierung in der morgigen Erklärung anderslautende Beschlüsse bekannt geben, werden wir umgehend informieren.

Nachfolgend finden Sie den aktuellen DGV-Bulletin Nr. 24/2020 zur aktuellen Corona-Situation.

DGV-Bulletin 24/2020